Internetzensur heute und morgen
Im Kreuzzug gegen die Kinderpornographie ist erwiesenermaßen alles erlaubt. Der neueste Trend sind sogenannte Filterlisten. Doch was sind Filterlisten? Sie sind ein Instrument um Informationen zu sortieren, und zwar in zwei Gruppen: lesbare und nicht lesbare Information. Zu letzterem gehört auch Kinderpornograhie. Warum stößt mir dies so sauer auf?
Wenn wir erst einmal das Equipment haben um filterungen durchzuführen, kann der Matchcode auch weiter ausgebaut werden. Sprich für Kinderpornographie angeschaffte Technologie wird, um mehrere Treffer erweitert. So haben wir irgendwann vielleicht sogar eine Filterung von politisch andersdenkenden. Oder Anhänger einer bestimmten Religion können keine Emails mehr verwenden.
Natürlich ist all dies nur Theorie. Aber um zu verhindern, dass die Theorie zur praxis wird, müssen wir heute handeln. Wir wünschen keine Filterung des Internets.
Ich hatte meine Bedenken einmal in einer Email an Frau von der Leyen geschrieben. Als Antwort kam:
Von: "Info" <info@bmfsfjservice.bund.de>
Sehr geehrter Herr Manns,
für Ihr Schreiben vom 27. März 2009 danke ich Ihnen. Haben Sie auch vielen
Dank für Ihre Unterstützung.
Der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist für die
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang stellen uns
technische Entwicklungen vor immer wieder neue Aufgaben. So ist das
konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie eine
unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein
rechtsfreier Raum sein.
Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird
mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Kinderpornographie ist
die Dokumentation des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Opfer werden
immer jünger; gezeigt werden zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder
oder sogar Kleinstkinder. Und die Verantwortlichen sowie Täter nehmen
monatlich Millionenbeträge ein. Nur ein geringer Anteil der
Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet. Sobald Kenntnis von
Darstellungen des sexuellen Missbrauchs auf deutschen Websites oder Servern
besteht, geht die Polizei gegen den Inhalteanbieter vor, veranlasst über den
Hostprovider die Löschung und wertet Verbindungsdaten aus.
Wenn kinderpornographische Angebote von Ausländern oder im Ausland betrieben
werden, werden zuständige Behörden und Beschwerdestellen im jeweiligen Land
informiert und um vergleichbare Maßnahmen der Täterermittlung oder
Beseitigung des Verstoßes gebeten.
Hinweise auf kinderpornographische Inhalte werden beim Bundeskriminalamt
verifiziert und bei entsprechender Verdachtslage auf dem Interpol-Weg in die
Staaten weitergeleitet, in denen die Webseiten physikalisch liegen. Das
Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter leisten im Inland
hervorragende Arbeit. Die häufigen Meldungen in der Presse über ausgehobene
Kinderpornographie-Ringe belegen das. Die Ermittler werden auch weiterhin
hart daran arbeiten, die Täter im Inland zu ermitteln und die Quellen im
Ausland zu schließen.
Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen bleiben viele
Kinderpornographie-Seiten im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen Staaten
nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote (sog. Content-Provider)
haftbar zu machen oder ihnen die Plattform (über sog. Host-Provider) zu
entziehen.
Die derzeitige Diskussion um die Erschwerung des Zugangs zu
kinderpornographischen Inhalten bezieht sich auf angebotene Webseiten, auf
denen diese Inhalte gewerblich angeboten werden. Es handelt sich dabei um
eine Form der schweren und organisierten internationalen Kriminalität, über
die das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion
Informationen sammelt. Die dort derzeit vorhandenen Informationen beziehen
sich auf ca. 1000 solcher Webseiten. Diese Webseiten werden derzeit jedoch
nicht auf gesonderten Listen geführt.
Da in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie
entweder nicht einmal unter Strafe stehen oder nicht ausreichend
sanktioniert werden, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel nicht aus.
Dann bleibt nur die Sperrung als letztes Mittel. Ein Vorgehen gegen den
Inhalteanbieter und damit eigentlich vorrangig in Anspruch zu nehmenden
Verantwortlichen scheitert in diesen Fällen daran, dass der für die Inhalte
Verantwortliche im Ausland niedergelassen ist.
Zwar ist die Informationsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut mit
Verfassungsrang. Jedoch geht es hier um die Erschwerung des Zugriffs auf
Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Nach dem Strafgesetzbuch sind
sowohl die Verbreitung als auch der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie
strafbar.
Sperrungen werden seit vielen Jahren erfolgreich in Norwegen, Dänemark,
Schweden, Finn¬land, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland,
Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt, überwiegend auf der Grundlage
freiwilliger Selbstverpflichtungen.
Die jahrelangen Erfahrungen der Länder, die bereits Zugangssperren
eingerichtet haben, zeigen, dass das System funktioniert und täglich
Zehntausende an Zugriffen auf kinderpornographische Angebote geblockt werden
können. Entscheidend ist nicht, dass technisch versierte Internetnutzer
immer Wege finden werden, die Sperren zu umgehen. Maßgeblich ist vielmehr,
dass durch Zugangssperren der Zugang für die große Masse der
durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird und die harten
Fälle auf Nebenwege gezwungen werden. Statt vor den Möglichkeiten im
World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von
Kinderpornographie genutzt.
Die Bundesregierung sieht sich deshalb in ihrer Auffassung von den
Erfahrungen dieser Länder darin bestätigt, dass Sperrungen ein geeignetes
Mittel sind, die Reichweite von bekannten kinderpornographischen Websites zu
beschränken, wenn andere Mittel versagen. Dabei sollten Sperrungen
Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern
und seiner Darstellung im Internet sein. Die Ermittlung der Täter und der
Opferschutz sollen dadurch nicht ersetzt, sondern wirksam ergänzt werden.
Die Bundesregierung strebt die Zusammenarbeit mit diesen Ländern an, um
durch internationale Kooperationen zu möglichst effektiven Maßnahmen gegen
die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu gelangen und zu einem
Austausch der gesperrten Seiten zu kommen.
Im Rahmen eines Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich Minister
Schäuble, Ministerin von der Leyen und Minister Glos mit Vertretern der
großen Internetanbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren
geeinigt.
Seit dem 23. Januar 2009 tagt hierzu unter der Federführung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine
Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesinnenministeriums, des
Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik und der acht großen deutschen
Internetprovider sowie den Verbänden BITKOM, eco und FSM.
Die Verhandlungen mit den Internetprovidern sind nun so weit, das die ersten
Unternehmen bereit sind, bereits jetzt eine Vertrag mit dem Bund, vertreten
durch das BKA, zur Zugangserschwerung kinderpornographischer Seiten zu
unterzeichnen. Damit folgt die Bundesregierung dem Beispiel vieler Länder
und Deutschland schließt endlich auf als eines der großen Länder in der EU.
Die Europäische Kommission hat deshalb diesen Schritt ausdrücklich begrüßt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25. März 2009, Eckpunkte zu
Regelungen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet verabschiedet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Service-Team
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Telefon: 01801 90 70 50
Telefax: 01888 555 4400
Internet: http://www.bmfsfj.de
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Der überwiegende Teil des Briefs ist einfach Unsinn. Wenn bereits jetzt schon mit den Hostern in verschiedenen Ländern verhandelt wird, und es gemeinsame Regelungen gibt, warum sollte dann noch die Zensur nötig sein?
Fragen über Fragen. Das war es für heute aus der Muppet Show. Demnächst gibts mehr.
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Kommentare
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#define Demokratie – Der Einzelne | Hugelgupf am :
[...] Und… den Text kennen wir doch! Den hat doch ein anderer Mitarbeiter aus dem Ministerium schonmal geantwortet! So ein mieser Zufall aber auch. Nein, Textbausteine sind natürlich okay – sie sparen Arbeit [...]
Hugelgupf » Blog Archive » Linksammlung: Kinderpornographie-Diskussi am :
[...] MOGIS: MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren - Man beachte die Kompetenz: 17.04.2009 Antwort des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf die E-Mail von MOGIS HUCH! Den Text kennen wir doch. [...]